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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s)

zur Entwicklung von Websites und Onlineshops

und die Erstellung von Drucksachen

 (Stand März 2026)

SOFTWEB.BIZ | creative solutions

Inh. Michael Jahn

OT Saargrund

Steinbergstr. 30, 98673 Eisfeld

www.softweb.biz

info@softweb.biz

vertreten durch Herrn Michael Jahn (im folgenden SOFTWEB.BIZ).

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge. Andere Regelungen müssen explizit im jeweiligen Vertrag oder bei Auftragsvergabe vereinbart sein.

1. Geltungsbereich

 

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen SOFTWEB.BIZ (nachfolgend „Agentur“) und ihren Kunden.

(2) Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

2. Vertragsbestandteile & Rangfolge

 

Es gilt folgende Rangfolge:

· Individuelle schriftliche Vereinbarungen

· Projektvertrag / Angebot

· Diese AGB

· Gesetzliche Vorschriften

 

3. Vertragsschluss

 

(1) Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistung zustande.

 

4. Leistungsumfang

 

(1) Maßgeblich ist ausschließlich die im Vertrag bzw. Angebot definierte Leistungsbeschreibung.

(2) Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen gelten als nicht geschuldet.

(3) Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. Umsatzsteigerung, Rankingposition, Conversion-Rate) wird nicht geschuldet.

 

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

 

(1) Der Kunde stellt sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Daten, Zugangsdaten und Informationen rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verschieben vereinbarte Fristen entsprechend.

(3) Entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet.

(4) Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der bereitgestellten Inhalte verantwortlich.

 

6. Abnahme bei Werkleistungen

 

(1) Werkleistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung wesentliche Mängel schriftlich rügt.

(2) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

(3) Mit Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.

 

7. Vergütung & Zahlungsbedingungen

 

(1) Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

(2) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Leistungen vorübergehend einzustellen.

(4) Wiederkehrende Vergütungen können einmal jährlich angemessen angepasst werden.

 

8. Nutzungsrechte

 

(1) Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung auf den Kunden über.

(2) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(3) Eine Weitergabe, Unterlizenzierung oder Bearbeitung bedarf der Zustimmung der Agentur.

(4) Die Herausgabe von Quellcodes oder offenen Projektdateien erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

(5) Die Agentur ist berechtigt, erstellte Leistungen als Referenz zu nutzen.

 

9. Drittanbieter & Open-Source

 

(1) Leistungen können auf Open-Source-Software oder Drittanbietersystemen basieren.

(2) Die Agentur haftet nicht für Funktionsänderungen, Sicherheitslücken oder Preisanpassungen dieser Systeme.

(3) Änderungen externer Plattformen (z. B. Social Media, Google-Dienste) begründen keinen Mangel.

 

10. Hosting & technische Infrastruktur

 

(1) Sofern Hosting nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil ist, ist der Kunde Vertragspartner des Hostinganbieters.

(2) Die Agentur übernimmt keine Haftung für Serverausfälle, Netzstörungen oder Cyberangriffe außerhalb ihres Einflussbereichs.

 

11. Haftung

 

(1) Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Die Haftung ist der Höhe nach auf die in den letzten 12 Monaten gezahlte Vergütung begrenzt.

(4) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Umsatzverluste oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

(5) Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.

 

12. Gewährleistung

 

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.

(2) Die Agentur ist zur Nacherfüllung berechtigt.

(3) Gewährleistungsansprüche entfallen bei Änderungen durch den Kunden oder Dritte.

 

13. Datenschutz

 

(1) Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für sämtliche veröffentlichten Inhalte.

(2) Sofern die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.

(3) Die Agentur haftet nicht für datenschutzrechtliche Verstöße, die auf unzutreffenden oder rechtswidrigen Anweisungen des Kunden beruhen.

 

14. Projektabbruch

 

(1) Kündigt der Kunde einen laufenden Auftrag ohne wichtigen Grund, sind bereits erbrachte Leistungen zu vergüten.

(2) Zusätzlich kann eine pauschale Ausfallvergütung von 20 % des noch offenen Auftragswertes verlangt werden, sofern kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.

 

15. Höhere Gewalt

 

Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Ausfälle aufgrund höherer Gewalt, insbesondere Naturereignisse, Cyberangriffe, behördliche Maßnahmen oder Ausfälle von Telekommunikationsnetzen.

 

16. Geheimhaltung

 

Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit sämtlicher nicht öffentlich zugänglicher Informationen.

 

17. Gerichtsstand

 

Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur, sofern der Kunde Kaufmann oder Unternehmer ist.

 

18. Schlussbestimmungen

 

(1) Änderungen bedürfen der Textform.

(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

(3) Es gilt deutsches Recht.

 

 

19. Zusatzbedingungen für Druckleistungen

19.1 Leistungsumfang

(1) Die Agentur erbringt Druckleistungen auf Grundlage der vom Kunden freigegebenen Druckdaten.

(2) Eine Prüfung der Druckdaten auf inhaltliche, rechtliche oder orthografische Richtigkeit erfolgt nur, sofern ausdrücklich vereinbart.

(3) Die Produktion erfolgt nach den vom Kunden freigegebenen Vorlagen.

19.2 Versand & Gefahrenübergang

(1) Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

(2) Mit Übergabe der Ware an den Versanddienstleister geht die Gefahr auf den Kunden über.

(3) Versandweg und Versandmittel werden von der Agentur bestimmt, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

(4) Bei Lieferung durch die Agentur können Fahrtkosten in Höhe von ___ € pro Kilometer berechnet werden.

19.3 Lieferzeiten

(1) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

(2) Verzögerungen aufgrund von Produktions-, Liefer- oder technischen Umständen bleiben vorbehalten.

(3) Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzug sind ausgeschlossen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

19.4 Reklamation & Mängel

(1) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt schriftlich anzuzeigen.

(2) Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu melden.

(3) Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

(4) Handelsübliche oder technisch bedingte Abweichungen stellen keinen Mangel dar.

 

19.5 Druck- und Farbabweichungen

(1) Geringfügige Farbabweichungen, Maßabweichungen oder Druckverschiebungen sind produktionstechnisch unvermeidbar und stellen keinen Mangel dar.

(2) Insbesondere gelten als akzeptiert:

Farbabweichungen bis zu branchenüblichen Toleranzen

Druckstandabweichungen im üblichen Produktionsrahmen

(3) Farbangaben und Größenangaben sind nicht normverbindlich und dienen lediglich der Orientierung.

19.6 Andruck / Freigabe

(1) Auf Wunsch des Kunden kann ein kostenpflichtiger Andruck erstellt werden.

(2) Erfolgt kein Andruck, trägt der Kunde das Risiko für Farb- und Qualitätsabweichungen im Rahmen der üblichen Produktionstoleranzen.

(3) Mit Freigabe der Druckdaten übernimmt der Kunde die Verantwortung für deren Richtigkeit.

19.7 Druckdaten & Haftung

(1) Der Kunde ist für die Vollständigkeit und technische Eignung der gelieferten Druckdaten verantwortlich.

(2) Die Agentur ist nicht verpflichtet, Druckdaten auf Fehler, Qualität oder Eignung zu prüfen.

(3) Fehler aufgrund unzureichender Vorlagen gehen nicht zu Lasten der Agentur.

(4) Für telefonisch oder mündlich übermittelte Aufträge wird keine Haftung für Übertragungsfehler übernommen.

19.8 Haltbarkeit & Material

(1) Die Haltbarkeit von Druckerzeugnissen ist abhängig von Material, Nutzung und Umwelteinflüssen.

(2) Bei vom Kunden bereitgestellten Materialien übernimmt die Agentur keine Gewährleistung für Haltbarkeit oder Qualität des Drucks.

(3) Bei unsachgemäßer Behandlung, insbesondere Nichtbeachtung von Pflegehinweisen, entfällt jegliche Gewährleistung.

19.9 Nachbesserung

(1) Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl der Agentur Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

(2) Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde eine angemessene Minderung verlangen.

(3) Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

19.10 Druckunterlagen & Eigentum

(1) Alle von der Agentur erstellten Druckunterlagen, Entwürfe und Layouts bleiben Eigentum der Agentur.

(2) Eine Nutzung oder Weitergabe an Dritte ist ohne Zustimmung der Agentur nicht gestattet.

(3) Rohdaten oder offene Dateien werden nur bei gesonderter Vereinbarung herausgegeben.

19.11 Zusatzleistungen & Stundensätze

(1) Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert berechnet.

(2) Hierzu zählen insbesondere:

Erstellung, Anpassung oder Optimierung von Druckdaten

Bildbearbeitung und Layoutanpassungen

Datenkonvertierungen

nachträgliche Änderungen nach Druckfreigabe

(3) Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand zu einem Stundensatz von

100 € pro Stunde zzgl. gesetzlicher MwSt.

(4) Angefangene Stunden können anteilig berechnet werden.

19.12 Express- und Sonderzuschläge

(1) Für besonders eilige Aufträge (Expressproduktionen) kann ein Zuschlag erhoben werden.

(2) Ein Expressauftrag liegt insbesondere vor, wenn:

Produktionszeiten verkürzt werden müssen

Aufträge priorisiert behandelt werden sollen

Wochenend- oder Feiertagsarbeit erforderlich ist

(3) Der Expresszuschlag beträgt – je nach Aufwand – bis zu 50 % auf den Auftragswert und wird vorab mit dem Kunden abgestimmt.

(4) Sonderleistungen (z. B. außergewöhnliche Materialien, Sonderformate, manuelle Nachbearbeitung) können ebenfalls mit Zuschlägen versehen werden.

19.13 Mindestbestellwert & Mindermengenzuschläge

(1) Für Druckaufträge gilt ein Mindestbestellwert von 100 € netto pro Auftrag.

(2) Wird dieser Mindestbestellwert nicht erreicht, ist die Agentur berechtigt, einen Mindermengenzuschlag zu berechnen.

(3) Der Mindermengenzuschlag dient zur Deckung von Einrichtungs-, Rüst- und Verwaltungskosten.

(4) Alternativ kann die Agentur Aufträge unterhalb des Mindestbestellwertes ablehnen.

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